ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


§ 1 Geltungsbereich  

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Floh & Co. und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Floh & Co. nicht an, es sei denn, Floh & Co. hätte dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragspartner

Vertragspartner des Bestellers ist Floh & Co., vertreten durch Petra Braunschweiger, Beim Bootsbauer 3, 86911 Dießen am Ammersee, Tel.: + 49 (0)8807 9468661, info@floh-co.de.

§ 3 Angebote, Aufträge, Vertrag

Das Angebot von Floh & Co. ist freibleibend und unverbindlich. Die Abgabe von Angeboten verpflichtet nicht zur Auftragsannahme.                           

Ein Kaufvertrag wird erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung geschlossen. Ein Rechtsanspruch Ihrerseits auf die Verfügbarkeit der Ware ist ausgeschlossen

Alle Produkte von Floh & Co. sind Einzelstücke, die auf Bestellung des Kunden individuell in Handarbeit gefertigt werden. Durch Handarbeit bedingte Abweichungen sowie technische Änderungen behalten wir uns vor. Geringe Farbabweichungen der Waren, die auf unserer Internetseite dargestellt werden, sind durch verschiedene Bildschirmeinstellungen und Belichtungen möglich.

§ 3 Preise

Die im Internet angegebenen Preise sind freibleibend und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19%.

§ 4 Lieferung, Lieferzeiten

Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands über DHL an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die Versandkostenpauschale beträgt € 4,50. Bei Auslandssendungen müssen die Preise für den Versand vorab bei Floh & Co. erfragt werden. Lieferungen erfolgen in der Regel 3-10 Werktage nach Geldeingang. Liefertermine werden nach bestem Ermessen abgegeben, sind in der Regel aber unverbindlich. Sie können jedoch schriftlich als verbindlich vereinbart werden. Sollte sich die Lieferzeit z.B. aufgrund großer Nachfrage verzögern, werden wir Sie hierüber sofort per E-Mail informieren.

§ 5  Zahlungsbedingungen

Da Floh & Co. ausschließlich  auf individuelle Bestellung fertigt, kann eine Lieferung nur gegen Vorauskasse erfolgen. Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung und Zahlungsaufforderung durch Floh & Co. Der Kaufpreis wird mit Erhalt dieser Aufforderung fällig. Nachdem der Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben wurde, wird von uns mit der Herstellung der bestellten Ware begonnen. Soweit der Kaufpreis nicht nach 10 Tagen unserem Geschäftskonto gutgeschrieben ist, ist Floh & Co. nicht mehr an die Bestellung gebunden.

§ 6  Ausschluss des Rückgaberechts

Da die bestellten Waren von Floh & Co. individuell für den Besteller angefertigt werden und damit auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, ist eine Rückgabe ausgeschlossen.

§ 7 Gewährleistung und Haftung                                                    

Floh & Co. gewährleistet, dass die bestellten Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe frei von wesentlichen Mängeln sind und sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Für Abnutzung und Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht werden, kann Floh & Co. nicht haftbar gemacht werden. In Einzelfällen können Farbabweichungen sowie unterschiedliche Musterverläufe und Positionierungsdifferenzen auftreten, da es sich um Handarbeit handelt. Diese Abweichungen sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Der Kunde hat, sofern er nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat der Kunde binnen 14 Tagen nach Lieferung gegenüber Floh & Co. anzuzeigen, versteckte Mängel binnen 14 Tagen nach ihrer Entdeckung. Hält der Kunde diese Anzeigeverpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig ein, verliert er seine Mängelgewährleistungsrechte.

Der Besteller hat bei Mängeln das Recht, entweder Nacherfüllung zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bei nur geringfügigen Mängeln oder nur geringfügiger Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit oder bei Sonder- oder Einzelanfertigungen steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Sonder- oder Einzelanfertigungen auf Wunsch des Kunden können weder zurückgenommen noch gutgeschrieben werden.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels gegen Floh & Co. zu.

§ 8 Haftungsausschluss für weitergehende Schäden                         
Floh & Co. haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet Floh & Co. nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Floh & Co. behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

§ 10 Datenschutz

Floh und Co. verpflichtet sich, die bei der Registrierung und bei der Nutzung der Floh & Co.-Dienstleistungen durch den jeweiligen Besteller erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten (gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG und des Teledienstdatenschutzgesetzes TDDSG) lediglich intern zu nutzen und nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzliche oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

§ 11 Rechtsanwendung, Gerichtsstand

Für diese Bedingungen und die genannten Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und Floh & Co. gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung eines ausländischen Rechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist München.

Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich oder fernschriftlich bestätigt werden.

Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.

§ 12 Abschließende Bestimmungen

Sollte sich eine der Bestimmungen dieser AGB oder des Liefervertrages als unwirksam erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und weiterhin wirksam. Der unwirksame Teil der Vereinbarung gilt bereits jetzt durch eine solche Regelung als ersetzt, der dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck dieser Vereinbarung am nächsten kommt. Sollte eine Vertragslücke offenbar werden, an deren Regelung die Parteien bei Abschluss dieser Vereinbarung nicht gedacht hatten, gleich aus welchen Gründen, ist sie im Sinne dieser Vereinbarung zu schließen.

 

Floh & Co. | info@floh-co.de